Medizinrecht / Arzneimittelrecht: Dokumentationspflicht des Tierarzt
Der Doktor, das liebe Vieh und eine Menge Schreibarbeit: Die Dokumentationspflicht des Tierarztes gemäß § 13 TÄHAV
Die aus § 13 TÄHAV resultierende Nachweispflicht des Tierarztes über Erwerb, Prüfung und Verbleib der von ihm eingesetzten Arzneimittel dient gleich mehreren Zwecken. Die Dokumentation dient der Eindämmung von illegalem Handel mit Tierarzneimitteln, der Einhaltung des Vertriebsweges, der Überwachung des Umfangs der eingesetzten Arzneimittel sowie als Behandlungsanweisung für den Tierhalter.