Grundsätzliches: Die außerklinische Intensivpflege richtet sich an Schwerstkranke, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten gesundheitliche Zustände auftreten können, die mit einer Lebensgefahr einhergehen. Insoweit besteht ein permanenter Bedarf an Interventionsbereitschaft.
Medizinrecht Aktuell: Pflegerecht
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