Unfallversicherung: Mitwirkendes Gebrechen und Degenerationszustand
Da es bis heute ein Dauerbrenner in der praktischen Regulierung von Ansprüchen der privaten Unfallversicherung ist und die Versicherungen den Versicherungsnehmern und deren Rechtsanwalt noch immer Probleme mit diesem längst ausdiskutierten Problem machen , habe ich hier mal ein schon etwas älteres Urteil des LG Karlsruhe aus 2016 „aus der Kiste geholt“. Das Urteil des LG Karlsruhe zur privaten Unfallversicherung ist für den bearbeitenden Anwalt schön, weil es die Themen „altersbedingter Verschleiß“, „Degeneration“ sowie „mitwirkendes Gebrechen“ in der privaten Unfallversicherung nachvollziehbar und juristisch sauber darstellt. Darüber hinaus äußert es sich auch zur Ermittlung von Schäden die als solche nicht in der Gliedertaxe abgebildet sind.