I. Praxis Arzneimittelrecht
Praktisch „täglich Brot“ ist für Pflegefachpersonen die Abgabe von Medikamenten an Pflegebedürftige. Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Frage ob und welches Medikament in welcher Darreichungsform und Dosierung und zu welchen Zeiten an den Einzelnen abzugeben ist eine originäre ärztliche Heilentscheidung darstellt. Zu der Aufgabenverteilung und Verantwortungszuweisung finden Sie ausführliche Information im Kapitel „Haftung“.
An dieser Stelle sei noch einmal auf einige praktische Aspekte der Abgabe von Medikamenten eingegangen und wiederkehrende Begriffe kurz erläutert.
Rechtsanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht Björn Weil in Gießen