Gebühren, Honorar Abrechnung

Gerne klären wir die Zahlungsmodalität unverbindlich

Bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung fallen auch Anwaltsgebühren an. Falls Sie diese Gebühren nicht selbst tragen können, seien Sie beruhigt: Im Sozial– und Zivilrecht können die Kosten im Wege der Beratungs– und Prozesskostenhilfe von der Staatskasse übernommen werden. Niemand soll wegen seiner finanziellen Situation seine Rechte vor Gericht schlechter oder gar nicht geltend machen können. Rechtsanwalt Weil unterstützt Sie gerne bei den entsprechenden Anträgen.

Im Strafrecht ist zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung zu unterscheiden. Rechtsanwalt Weil berät Sie gerne im Hinblick auf die entstehenden Kosten, damit Sie für sich entscheiden können, ob Sie einen Anwalt einschalten wollen. Da die Anwaltsgebühren bei Strafverfahren nur schwer vorherzusagen sind, bietet sich hier auch der Abschluss einer Gebührenvereinbarung an. So bleiben die Kosten für beide Seiten kalkulierbar.

Erfolgshonorar

Zulässigkeit, Vereinbarung, Alternativen

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten arbeitet Rechtsanwalt Weil im Einzelfall auch auf der Basis eines Erfolgshonorars. Hierdurch reduziert sich das Kostenrisiko. Das Modell ist sowohl für den Rechtsanwalt als auch für den Mandanten attraktiv, wenn es um hohe Streitwerte geht. In der Regel wird dies erst ab einem Streitwert von 50.000 EUR in Betracht kommen. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass zunächst eine erfolgsunabhängige Komponente hinsichtlich der Prüfung des Falls anfällt. Darüber hinaus kommt eine solche Vereinbarung nur im Rahmen des hiesigen primären Kompetenzbereich, namentlich des Arzthaftungsrechts in Betracht.

Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Bevor ein Erfolgshonorar vereinbart wird, ist mit dem Anwalt zu klären,

  •  wie hoch wäre voraussichtlich die gesetzliche Vergütung wäre?
  • Welche erfolgsunabhängige Vergütungsmodelle bestehen ?
  • Welche sonstigen Alternativen zum Erfolgshonorar gibt es beim
    Rechtsanwalt?
  • Ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Ihrem konkreten Fall
    zulässig?

Als Alternativen stehen zur Verfügung:

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Pauschalpreis/Stundensatz
  • Prozessfinanzierer
  • Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens: Prozesskostenhilfe

Die Vergütungsmodelle lassen sich auch kombinieren. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Weil dazu.